Digitaler Sehtest Für Ärztinnen, Ärzte und eingewiesenes Personal unter ärztlicher Verantwortung.

Gebrauchsanweisung – Digitaler Sehtest

Hersteller: virtual.vision UG (haftungsbeschränkt), Göttingen
Dokumentstatus: Finale produktbezogene Fassung; seit Marktfreigabe am 10.09.2026 in Kraft
Dokumentversion: 1.0.3
Bezogene Softwarefassung: v1.0.0, Build 2026-09-11.4; UDI-DI (9N)112107836040; UDI-PI 100.20260911.4
Ausgabedatum: 11. September 2026
Inhaltlich freigegeben: 25. August 2026

Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vor der ersten Anwendung vollständig. Der Digitale Sehtest darf nur innerhalb der nachfolgend beschriebenen Zweckbestimmung und Nutzungsbedingungen eingesetzt werden.

1. Zweckbestimmung

Die Webanwendung dient der standardisierten Durchführung und Dokumentation eines orientierenden Sehfunktionsscreenings bei Erwachsenen im arbeitsmedizinischen Umfeld. Sie stellt optische Prüfreize dar, erfasst die angegebenen Antworten und ermittelt daraus nach festen Regeln prüfungsspezifische Einzelergebnisse.

Die Anwendung erstellt keine Diagnose, keine Empfehlung für eine Sehhilfe oder Behandlung, keine arbeitsmedizinische Gesamtbeurteilung und keine Feststellung einer gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Eignung. Die medizinische Interpretation und alle daraus folgenden Entscheidungen obliegen dem verantwortlichen ärztlichen Personal.

2. Vorgesehene Anwender und untersuchte Personen

Die Anwendung ist für Ärztinnen und Ärzte sowie für entsprechend eingewiesenes Personal unter ärztlicher Verantwortung bestimmt. Die Einweisung muss mindestens Zweck, Grenzen, Bildschirmkalibrierung, Prüfdistanzen, Bedienablauf, Wiederholungskriterien und Berichtserstellung umfassen.

Untersucht werden ausschließlich Erwachsene. Die Durchführung erfolgt ärztlich angeleitet im Rahmen einer Online-Konsultation. Die ärztliche beziehungsweise eingewiesene Person bedient die Anwendung; die untersuchte Person befolgt die Anweisungen und nennt ihre Antworten.

Der Digitale Sehtest läuft lokal im Browser der ärztlichen beziehungsweise eingewiesenen Person. Eine zusätzlich verwendete Videokonferenz- oder Bildschirmfreigabelösung ist kein Bestandteil und keine Schnittstelle der Anwendung. Sie wird vom Hersteller weder bereitgestellt noch für bestimmte Produkte freigegeben. Auswahl und Betrieb liegen beim verantwortlichen ärztlichen Personal.

3. Nicht vorgesehene Verwendung

Verwenden Sie die Anwendung nicht:

  • zur Abklärung akuter oder neu aufgetretener Sehbeschwerden,
  • zur Feststellung der Fahrtauglichkeit oder einer anderen sicherheitsrelevanten Eignung,
  • als Ersatz für eine erforderliche persönliche augenärztliche Untersuchung,
  • bei Kindern und Jugendlichen,
  • auf Smartphones oder Tablets,
  • wenn Kalibrierung oder Prüfdistanz nicht zuverlässig hergestellt werden können,
  • wenn Prüfreize nicht vollständig, scharf und stabil dargestellt werden,
  • im Dunkelmodus oder bei störenden Reflexionen.

Bei akuten oder neu aufgetretenen Beschwerden ist eine persönliche ärztliche beziehungsweise augenärztliche Abklärung erforderlich.

4. Technische und räumliche Voraussetzungen

  • Verwenden Sie einen Desktop-PC mit normalem Arbeitsbildschirm. Falls ausnahmsweise ein Notebook verwendet wird, wird eine Bildschirmdiagonale von mindestens 15,6 Zoll empfohlen.
  • Verwenden Sie ein aktuell unterstütztes Desktop-Betriebssystem und einen freigegebenen Desktop-Browser. Die abschließende Browserfreigabe wird nach Abschluss der dokumentierten Prüfungen veröffentlicht.
  • Führen Sie die Anwendung auf dem Bildschirm des Durchführenden im Hellmodus mit hellem Farbschema aus.
  • Stellen Sie die Bildschirmhelligkeit auf die maximale Stufe und vermeiden Sie störende Reflexionen.
  • Halten Sie ein Lineal oder eine Karte im üblichen Scheckkartenformat zur Kalibrierung bereit.
  • Stellen Sie die geforderten Prüfdistanzen mit einem geeigneten Längenmaß her.
  • Halten Sie die normalerweise verwendeten Fern-, Bildschirmarbeitsplatz- oder Nahsehhilfen bereit.
  • Halten Sie eine Möglichkeit bereit, jeweils ein Auge vollständig und ohne Druck abzudecken.

Wird eine externe Bildschirmfreigabe verwendet, stellen Sie diese vor der Größenkalibrierung her. Die physische Kalibrierung erfolgt auf dem Bildschirm, auf dem die untersuchte Person die Prüfreize tatsächlich betrachtet. Kontrollieren Sie, dass diese Darstellung vollständig, scharf und stabil ist. Verändern Sie danach weder Freigabemodus noch Darstellungsgröße, Fenstergröße, Zoom, Anzeigeskalierung oder verwendeten Bildschirm. Bei erkennbarer Skalierung, Unschärfe, Kompressionsartefakten, Farb- oder Kontrastveränderungen darf der betroffene Subtest nicht verwertet werden; wechseln Sie die technische Konfiguration oder führen Sie die Prüfung auf andere geeignete Weise durch.

Die tatsächliche Bildschirmleuchtdichte und der physische Kontrast werden nicht photometrisch gemessen. Die Ergebnisse beschreiben ein orientierendes Screening unter den vorhandenen Bildschirm- und Umgebungsbedingungen.

5. Vor jeder Untersuchung

  1. Prüfen Sie, dass keine ausgeschlossene Anwendung vorliegt.
  2. Wählen Sie die für die jeweilige Prüfdistanz vorgesehene Sehhilfe.
  3. Stellen Sie die Anwendung auf dem Bildschirm des Durchführenden auf Hellmodus. Stellen Sie am Bildschirm der untersuchten Person maximale Helligkeit und reflexionsarme Umgebungsbedingungen her.
  4. Messen und markieren Sie die benötigten Prüfdistanzen.
  5. Öffnen Sie den Test auf dem vorgesehenen Bildschirm.
  6. Führen Sie die Bildschirmkalibrierung durch.
  7. Prüfen Sie, ob alle benötigten Prüfreize vollständig und scharf dargestellt werden.

6. Bildschirmkalibrierung

Die Anwendung ist durch Ärztin, Arzt beziehungsweise eingewiesenes Personal im Hellmodus (helles Farbschema) auszuführen. Die nachfolgende Größenkalibrierung erfolgt auf dem Bildschirm, auf dem die untersuchte Person die Prüfreize tatsächlich betrachtet.

Passen Sie die Darstellung so an, dass der Referenzbalken genau fünf Zentimeter lang ist oder der Kartenrahmen ohne erkennbare Abweichung mit einer üblichen Checkkarte übereinstimmt.

Verändern Sie Browserzoom, Anzeigeskalierung, verwendeten Bildschirm sowie Freigabemodus und Darstellungsgröße einer Bildschirmübertragung nach der Kalibrierung nicht. Nach einer Änderung muss die Bildschirmkalibrierung auf dem tatsächlich betrachteten Bildschirm wiederholt werden.

Die Software prüft anschließend die technische Pixelauflösung der berechneten Landoltringe:

  • regulär darstellbare Visusstufen bleiben freigegeben,
  • die unmittelbar nächste Stufe kann gelb als technisch nicht verwertbare Zusatzbeobachtung freigegeben sein,
  • weitere nicht ausreichend auflösbare Stufen bleiben gesperrt.

Die gelbe Zusatzbeobachtung wird nicht als Visusergebnis gewertet. Verwenden Sie bei einer unzureichenden Auflösung einen geeigneteren Bildschirm; eine künstliche Vergrößerung der Sehzeichen ist nicht zulässig.

7. Personen- und Untersuchungsangaben

Tragen Sie die für den Ergebnisbericht benötigten Angaben ein. Wählen Sie für jede Prüfdistanz die tatsächlich verwendete Sehhilfe. Freitextangaben dürfen nur die für die Untersuchung erforderlichen Informationen enthalten.

8. Sehschärfeprüfung

Die Anwendung bietet Prüfungen in vier Metern Entfernung, in der individuell eingegebenen PC-Distanz und in 33 Zentimetern Nähe an – jeweils beidäugig, für das rechte und für das linke Auge.

Für jede Visusstufe werden fünf Landoltringe dargestellt. Wählen Sie jeweils die genannte Öffnungsrichtung aus. Das technische Kriterium ist ab drei richtigen Antworten erfüllt. Sind alle fünf Öffnungsrichtungen sicher richtig erkannt worden, kann zur vereinfachten Eingabe der Haken gewählt werden; dadurch wird für diese Visusstufe unmittelbar ein Ergebnis von 5/5 dokumentiert. Die Visusstufen können frei gewählt und bei Bedarf wiederholt werden. Die Software gibt keine Empfehlung, welche Stufe im Einzelfall medizinisch ausreichend ist.

Decken Sie bei einäugiger Prüfung das jeweils nicht geprüfte Auge vollständig ab, ohne Druck auf das Auge auszuüben. Halten Sie die angegebene Prüfdistanz ein.

9. Rot-Grün-Farbseh-Screening

Geben Sie die auf der jeweiligen Farbtafel erkannte Zahl ein und wählen Sie „Weiter“. Nach der letzten Tafel wechselt die Anwendung automatisch zum Amsler-Gitter. Im Ergebnisbericht werden Sollzahl, Eingabe und die textliche Angabe „Richtig“ oder „Falsch“ für jede Tafel einzeln dokumentiert. Die Anzahl abweichender Antworten wird nicht medizinisch bewertet.

10. Amsler-Gitter-Test

Die Prüfdistanz beträgt 40 Zentimeter. Decken Sie jeweils ein Auge ab und fixieren Sie den Mittelpunkt. Beantworten Sie für beide Augen nacheinander die drei angezeigten Fragen mit Ja oder Nein. Nachdem alle sechs Antworten erfasst sind, öffnet die Anwendung automatisch das Kontrastsehen-Screening.

Ein unauffälliges oder technisch korrekt dokumentiertes Einzelergebnis schließt eine Augenerkrankung nicht aus. Bei Beschwerden oder einem medizinisch nicht plausiblen Ergebnis ist unabhängig von der Bildschirmanzeige eine persönliche Abklärung erforderlich.

11. Orientierendes Kontrastsehen-Screening

Decken Sie für die Prüfung des rechten Auges zunächst das linke Auge ab. Die ungewertete Übungsreihe endet, sobald drei von fünf Antworten richtig sind; anschließend folgen vier gewertete Kontraststufen. Eine Stufe wird technisch als erreicht dokumentiert, wenn mindestens drei von fünf Öffnungsrichtungen richtig angegeben wurden.

Nach Abschluss des rechten Auges beginnt die Prüfung des linken Auges; decken Sie nun das rechte Auge ab. Nach Abschluss des linken Auges bleibt das Kontrastmodul geöffnet. Es erfolgt bewusst keine automatische Weiterleitung zur Phorie.

Die 4-%-Stufe ist eine pragmatische Endstufe dieses nicht photometrisch kalibrierten Screenings und kein klinischer Normgrenzwert. Das Ergebnis erlaubt keinen spezifischen Rückschluss auf eine Linsentrübung und ersetzt keine normgerechte Kontrastempfindlichkeitsprüfung.

Die Zahl der erreichten Stufen wird im Ergebnisbericht neutral als x/4 dokumentiert. Farbe oder Wortlaut ordnen weder 4/4 noch einen niedrigeren Wert automatisch als normal beziehungsweise auffällig ein.

12. Beobachtungen zur Phorie

Die angezeigten Beobachtungen werden durch das ärztliche Personal mit Ja oder Nein dokumentiert. Nicht beantwortete Punkte erscheinen im Bericht als „nicht geprüft“. Die Anwendung bewertet die Beobachtungen nicht automatisch.

13. Ergebnisbericht

Prüfen Sie vor der Berichtserstellung die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Bestätigen Sie, dass die Bildschirmkalibrierung durchgeführt und die Darstellung seitdem nicht verändert wurde.

Mit der Bestätigung der kostenpflichtigen Berichtserstellung wird eine abrechenbare Nutzung erfasst; für das Administratorkonto wird keine Rechnung erzeugt. Der Ergebnisbericht wird ausschließlich im Browser erzeugt und muss sofort gedruckt oder als PDF gespeichert werden. Der Server speichert keine Kopie mit Personenangaben oder Untersuchungsergebnissen; ein späterer erneuter Abruf ist nicht möglich.

Der Bericht dokumentiert Einzelergebnisse. Er darf nicht als automatische Diagnose, Eignungsfeststellung oder Handlungsempfehlung verstanden werden.

14. Wiederholung, Abbruch und Fehler

Wiederholen oder verwerfen Sie eine Prüfung, wenn:

  • die Prüfdistanz nicht eingehalten wurde,
  • die falsche Sehhilfe oder das falsche Auge verwendet wurde,
  • Browserzoom, Anzeigeskalierung oder Bildschirm nach der Kalibrierung verändert wurden,
  • ein Prüfreiz unvollständig, unscharf, flackernd oder farblich auffällig dargestellt wurde,
  • die untersuchte Person die Aufgabe nicht verstanden hat,
  • eine Eingabe versehentlich falsch erfolgt ist,
  • Ergebnis und klinischer Eindruck nicht plausibel zusammenpassen.

Brechen Sie die Verwendung ab, wenn die Voraussetzungen nicht zuverlässig hergestellt werden können. Verwenden Sie ein dadurch betroffenes Ergebnis nicht für eine medizinische Einordnung.

15. Datenschutz und Datensicherheit

Der medizinische Ergebnisbericht wird lokal im Browser erzeugt und nicht serverseitig gespeichert. Schützen Sie die Bildschirmanzeige und die gespeicherte beziehungsweise gedruckte Datei vor unbefugtem Zugriff. Verwenden Sie persönliche Zugangsdaten nicht gemeinsam und melden Sie sich nach der Nutzung ab.

16. Meldung von Problemen und Vorkommnissen

Technische Fehler, unerwartete Ergebnisdarstellungen und sicherheitsrelevante Vorkommnisse sind unverzüglich mit Angabe von Softwarestand, Browser, Betriebssystem, Bildschirmkonfiguration und einer Beschreibung des Ablaufs an den Hersteller zu melden:

virtual.vision UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Göttingen
Registergericht Göttingen, HRB 208247
E-Mail: info@virtual-vision.eu

Schwerwiegende Vorkommnisse können zusätzlich der zuständigen Behörde gemeldet werden.

17. Dokumentenlenkung

Diese Fassung ist der Marktversion v1.0.0, Build 2026-09-11.4, eindeutig zugeordnet. Sie ist seit der kontrollierten Bereitstellung dieses Builds in Kraft. Maßgeblich ist jeweils die mit der verwendeten Softwarefassung verknüpfte aktuelle Ausgabe.

Version Datum Änderung
0.1 23.08.2026 Erstfassung aus Zweckbestimmung, Testanweisungen, Patienteninformation und fachlichen Hinweisen zusammengeführt
0.2 26.08.2026 Dokumentstatus nach Herstellerentscheidung zur Klasse I aktualisiert; keine Änderung der Gebrauchsanweisungen
0.3 27.08.2026 Dem kontrollierten Freigabekandidaten v1.0.0-rc.1 / Build 2026-08-27.1 zugeordnet
0.4 30.08.2026 Inhaltlich unverändert dem kontrollierten Freigabekandidaten v1.0.0-rc.2 / Build 2026-08-30.1 zugeordnet
1.0 10.09.2026 Inhaltlich unverändert an Marktversion v1.0.0 / Build 2026-09-10.2 / UDI-PI 100.20260910.2 gebunden; Inkraftsetzung nach Unterschrift und Marktfreigabe
1.0.1 11.09.2026 Inhaltlich unverändert an Build 2026-09-11.2 / UDI-PI 100.20260911.2 gebunden; sichtbare Softwarekennung nach administrativer Landingpage-Änderung berichtigt
1.0.2 11.09.2026 Inhaltlich unverändert an Build 2026-09-11.3 / UDI-PI 100.20260911.3 gebunden; ausschließlich visuelle Abstands- und Linktrennerkorrektur der Landingpage
1.0.3 11.09.2026 Inhaltlich unverändert an Build 2026-09-11.4 / UDI-PI 100.20260911.4 gebunden; verbleibende redundante Zurück-Schaltflächen auf Impressum und Zweckbestimmung entfernt

Freigabe

Rolle Name Datum Ergebnis / Nachweis
Inhaltliche Freigabe Christian Späth 25.08.2026 Im Projektchat dokumentiert
Administrative Aktualisierung Christian Späth 26.08.2026 Klassifizierungsstatus angepasst; im Projektchat dokumentiert
Administrative Aktualisierung systemunterstützt im Auftrag des Herstellers 30.08.2026 Softwarebezug auf v1.0.0-rc.2 / Build 2026-08-30.1 aktualisiert; keine inhaltliche Änderung
Administrative Aktualisierung systemunterstützt im Auftrag des Herstellers 30.08.2026 Softwarebezug nach der freigegebenen Darstellungskorrektur im Ergebnisbericht auf Build 2026-08-30.2 aktualisiert; Gebrauchsanweisung inhaltlich unverändert
Kontrollierte Aktualisierung systemunterstützt im Auftrag des Herstellers 31.08.2026 Neutrale Kontraststatusdarstellung erläutert; Softwarebezug auf Build 2026-08-31.1 aktualisiert; zur Hersteller-/PRRC-Prüfung
Kontrollierte Versionsbindung Codex im Auftrag des Herstellers 10.09.2026 Finale Produktkennung und Softwarestand eingetragen; Inhalt unverändert
Regulatorische Prüfung / PRRC Christian Späth 10.09.2026 Abschlussfreigabe im kontrollierten Projektvorgang dokumentiert
Freigabe durch den Hersteller Christian Späth 10.09.2026 durch qualifiziert elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung und Marktfreigabe dokumentiert
Kontrollierte Dokumentkorrektur Codex im Auftrag des Herstellers 11.09.2026 Softwarebezug auf Build 2026-09-11.2 und UDI-PI 100.20260911.2 aktualisiert; Gebrauchsinhalte unverändert
Kontrollierte Versionsbindung Codex im Auftrag des Herstellers 11.09.2026 Softwarebezug auf Build 2026-09-11.3 und UDI-PI 100.20260911.3 aktualisiert; Gebrauchsinhalte unverändert
Kontrollierte Versionsbindung Codex im Auftrag des Herstellers 11.09.2026 Softwarebezug auf Build 2026-09-11.4 und UDI-PI 100.20260911.4 aktualisiert; Gebrauchsinhalte unverändert